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Pressemitteilung – Sinkende Inzidenzwerte in Oberhausen – Schwimmbäder und Trauerhallen öffnen

Sinkende Inzidenzwerte in Oberhausen –
Schwimmbäder und Trauerhallen öffnen

Die sinkenden Inzidenzwerte lassen das Öffnen der Oberhausener Hallenbäder Sterkrade und Oberhausen sowie der Trauerhallen zu. In Absprache mit dem Krisenstab der Stadt Oberhausen öffnen die SBO Servicebetriebe Oberhausen die Bäder für die Öffentlichkeit, den Schulsport und für den Vereinsschwimmsport sowie die Trauerhallen ab Montag, 07.06.2021.

Wer eines der Oberhausener Hallenbäder besuchen möchte, muss nachweislich entweder negativ auf das Coronavirus getestet, gegen Sars-CoV-2 geimpft oder nach einer Infektion genesen sein. Die Zahl der Besucher*innen darf wegen der Abstandsregeln das Maximum von einer Person auf sieben Quadratmetern Wasserfläche nicht überschreiten. Für das Hallenbad Oberhausen ergeben sich dadurch folgende Besucherzahlen, Schwimmerbecken – 59 Badegäste, Sprungbecken – 19 Badegäste, Nichtschwimmerbecken – 16 Badegäste und Mutter-Kind-Becken – 2 Personen.

Für das Hallenbad Sterkrade ergeben sich die Besucherzahlen wie folgt: Schwimmerbecken – 45 Badegäste, Nichtschwimmerbecken – 14 Badegäste und Mutter-Kind-Becken – 3 Personen.

Das Kurs-Angebot in den Hallenbädern Oberhausen und Sterkrade wird erst nach den Sommerferien wieder aufgenommen.
Übrigens müssen die Bäder in Oberhausen wieder schließen, sobald in Oberhausen an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 100 gibt. Dann kehrt die Stadt Oberhausen wieder zu den Regeln der Bundes-Notbremse zurück, die die Öffnung von Freizeiteinrichtungen verbietet. 

Für Trauerfeiern und Beisetzungen gilt:
Entsprechend den Vorgaben der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 des Landes NRW sind Erdbestattungen, Urnenbeisetzung und Totengebete zulässig, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden.

In der Trauerhalle, auf dem Friedhof und während des Trauerzuges muss grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Die Trauerhalle darf nur einzeln und mit ausreichendem Sicherheitsabstand betreten werden. Bei Betreten der Trauerhalle sind die an der Eingangstür bereitgestellten Desinfektionsmittel zu nutzen und das Tragen einer FFP2-Maske oder einer medizinischen Maske ist erforderlich. In der Trauerhalle werden Stühle unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern gestellt.

Trauergäste müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Trauergästen von mindestens 1,5 Meter einhalten. Es stehen keine Stehplätze zur Verfügung. Die Emporen sind für Trauergäste gesperrt. Es dürfen sich nur so viele Trauergäste in der Trauerhalle aufhalten, wie Sitzplätze unter Einhaltung der Abstandsregelung zur Verfügung stehen.

Folgende Personenzahlen (inkl. Pastor/Trauerredner etc.) sind in den jeweiligen Trauerhallen zugelassen: Westfriedhof – Kapelle – 12 Personen, Nordfriedhof – Kapelle – 23 Personen, Ostfriedhof – Kapelle – 17 Personen, Alstadener – Friedhof Kapelle – 13 Personen und Landwehr-Friedhof Kapelle – 12 Personen.

Auch hier gilt: Die Vorgaben können jederzeit an die entsprechende Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie angepasst werden. Auch eine erneute Schließung der Trauerhallen ist bei einem entsprechenden Inzidenzwert möglich.

Veröffentlicht unter Bäder, Friedhöfe, Pressemitteilungen, SBO