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Kategorie: SBO

News aus der SBO

Baumschutz – private Grundstücke

Antrag auf Fällung oder Rückschnitt von Bäumen auf Privatgrundstücken

Die überlebenswichtige Bedeutung von Bäumen ist unbestritten. Sie produzieren Sauerstoff, filtern und binden Staub und kühlen die Umgebungstemperatur an heißen Tagen ab. Bäume üben eine beruhigende Wirkung auf uns Menschen aus und tragen entscheidend zu einer gelungenen Stadtbildpflege bei.

Trotzdem kann es gute Gründe geben, Bäume zu fällen.

Damit das Fällen von Bäumen in einem geordneten und fachlich begründeten Rahmen geschieht, wurde bereits 1979 in Oberhausen die erste Baumschutzsatzung beschlossen und in den Folgejahren weiterentwickelt.

Für das Fällen und Zurückschneiden von Bäumen auf Privatgrundstücken muss ebenfalls ein Fäll- bzw. Rückschnittsantrag – private Bäume ausgefüllt werden, welches hier abrufbar ist. Dabei müssen unter anderem die Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen beachtet werden. Da sich diese zum 01.01.2022 geändert haben, wurden die wesentlichen Änderungen für Sie im Folgenden zusammengefasst.

NICHT GESCHÜTZTE BÄUME

Folgende Bäume dürfen ab dem 01.01.2022 ohne Antrag gefällt werden:

  • Birken,
  • Pappeln,
  • Nadelbäume (mit Ausnahme von Eiben und Ginkgos),
  • Obstbäume (mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien) sowie
  • abgestorbene Bäume (wenn dies durch eine Fotodokumentation nachgewiesen werden kann)

Hinweis: Zu beachten ist allerdings, dass noch andere rechtliche Regelungen wie zum Beispiel Bebauungspläne gelten können, die den Baumbestand auf einem privaten Grundstück schützen. In diesem Fall muss auch für die Bäume, die eigentlich aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfanges nicht mehr durch die Satzung geschützt sind, ein Antrag auf Fällung oder Rückschnitt gestellt werden.
Daher wird empfohlen vorab eine Anfrage per E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de zu senden. Sie erhalten eine für Ihr Grundstück verbindliche Auskunft.


ABSTANDSREGELUNG

Zeichnerisches Beispiel
Zeichnerisches Beispiel

Ebenfalls brauchen Sie jetzt keinen Fällantrag mehr zu stellen, wenn der Stamm des Baumes näher als 3 m zur Außenwand eines bestehenden, zulässigen Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen im Sinne der Landesbauordnung steht. Dies gilt auch für die Bäume, die eigentlich aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfanges durch die Satzung geschützt sind.

Nicht zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen zählen unter anderem Stellplätze, Garagen, Carports, Geräteschuppen, Gartenlauben, Gewächshäuser, Ställe und Lagerhallen.

Hinweis: Auch hier gilt, dass noch andere rechtliche Regelungen, wie zum Beispiel Bebauungspläne gelten können, die den Baumbestand auf einem privaten Grundstück schützen. In diesem Fall muss auch für die Bäume, die eigentlich aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfanges nicht mehr durch die Satzung geschützt sind, ein Antrag auf Fällung oder Rückschnitt gestellt werden.
Daher wird empfohlen vorab eine Anfrage per E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de zu senden. Sie erhalten eine für Ihr Grundstück verbindliche Auskunft.


ANTRAGSTELLUNG

Einen Antrag auf Baumfällung darf ab dem 01.01.2022 nur noch die/der Grundstückseigentümer/-in oder die/der Nutzungsberechtigte stellen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, jemanden zur Stellung des Antrags zu bevollmächtigen. In diesem Fall muss dem Antrag eine Vollmacht beigefügt werden.


ERSATZPFLANZUNGEN

Ersatzpflanzungen müssen immer dann geleistet werden, wenn ein Baum nicht vollständig abgestorben ist. Berechnet wird die Ersatzpflanzung u. a. nach dem Stammumfang. Für die ersten 150 cm wird die Pflanzung eines Baumes gefordert. Für jede weiteren angefangenen 75 cm erhöht sich die Forderung um einen weiteren Baum.

Hinweis: Grundsätzlich ist die Baumart frei wählbar. In bestimmten Fällen können die Art und die Qualität der Bäume jedoch von der Fachverwaltung vorgegeben werden.


AUSGLEICHSZAHLUNGEN

Ausgleichszahlungen sind zweckgebundene Geldleistungen an die Stadt. Sie können vom Antragsteller dann gewählt werden, wenn eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise nicht möglich ist. Die Ausgleichszahlung beträgt 450,00 Euro pro zu pflanzenden Baum und muss vor Überweisung beantragt werden.


BAUMFÄLLUNGEN IM RAHMEN VON BAUGENEHMIGUNGEN

Wenn Sie einen Antrag auf Baugenehmigung stellen und für das Vorhaben Baumfällungen oder Rückschnitte zwingend erforderlich sind, muss parallel zum Bauantrag ein separater Fäll- oder Rückschnittsantrag gestellt werden.

Sind keine Fällungen oder Rückschnitte erforderlich, muss dies ebenfalls bei Antragstellung, auch im Rahmen eines Vorbescheides, schriftlich durch den/die Bauherrn/-in erklärt werden.


GEBÜHREN

Die Verwaltungsgebühren für Baumfäll- und Rückschnittsgenehmigungen bzw. Ablehnungen sind über mehr als 25 Jahre gleichgeblieben. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes mussten nun Anpassungen vorgenommen werden. Die Gebühren werden gemäß der in § 11 der Baumschutzsatzung aufgeführten Beträge erhoben.

So wäre z. B. für eine Fällgenehmigung für drei Bäume eine Gebühr in Höhe von 90,00 Euro zu bezahlen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 a).
Diese setzt sich wie folgt zusammen: 60,00 Euro Grundgebühr für den ersten Baum zuzüglich 15,00 Euro für jeden weiteren.


BEARBEITUNGSZEIT VON ANTRÄGEN

Die grundsätzliche Bearbeitungszeit von Anträgen kann je nach Sachlage 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen.


TELEFONISCHE SPRECHZEITEN:

montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
(Aufgrund von Außenterminen kann es zu Abweichungen kommen.)

Außerhalb dieser Zeit können Sie dem Fachbereich eine E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de senden.


ÖFFNUNGSZEITEN

Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12 Uhr

 

KONTAKT

SBO Servicebetriebe Oberhausen
Abteilung Unterhaltung von Flächen und Einrichtungen,
Baumschutz
Zum Eisenhammer 11
46049 Oberhausen
Tel.: 0208 594-7182 oder 0208 594-7156
Fax: 0208 594-7189
E-Mail: baumschutz@sbo.oberhausen.de

Baumschutz – Städtische Bäume

Die überlebenswichtige Bedeutung von Bäumen ist unbestritten. Sie produzieren Sauerstoff, filtern und binden Staub und senken die Umgebungstemperatur an heißen Tagen. Bäume üben eine beruhigende Wirkung auf uns Menschen aus und tragen entscheidend zu einer gelungenen Stadtbildpflege bei. Trotzdem kann es gute Gründe geben, Bäume im Stadtgebiet zu fällen. Dabei ist es zunächst wichtig zwischen Bäumen auf städtischen und pirvaten Grundstücken zu unterscheiden. Städtische Bäume sind Eigentum der Stadt Oberhausen und unterliegen besonderen rechtlichen Grundlagen. Anfragen auf Rückschnitte oder Fällungen können Sie per Post oder per E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de richten. Alternativ können Sie ein Formular zur Beantragung hier herunterladen.

KONTAKT

SBO Servicebetriebe Oberhausen
–  Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen  –
Abteilung Unterhaltung von Flächen und
Einrichtungen, Baumschutz
Zum Eisenhammer 11
46049 Oberhausen
Tel.: 0208 594-7182 oder 0208 594-7156
Fax: 0208 594-7189
E-Mail: baumschutz@sbo.oberhausen.de


Gefahrenbäume
Das Fällen von städtischen Straßenbäumen ist grundsätzlich aufgrund der Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes in der Zeit vom 01.03. bis einschließlich 30.09. eines jeden Jahres verboten. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Gefahrenbäume sind Bäume, die aufgrund von massiven Schädigungen nicht bis zur nächsten Fällperiode (Oktober bis Februar) erhalten bleiben können, da die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes besteht. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden Gefahrenbäume daher unmittelbar nach Bekanntwerden entfernt.

Schäden durch städtische Bäume / Versicherungsfälle

Sofern Ihr Eigentum (Gebäude, Auto, etc.) durch einen städtischen Baum einen Schaden erleidet, kann dieser beim städtischen Fachbereich für Versicherungen angezeigt werden. Dort wird geprüft, inwieweit die städtische Versicherung für den Schaden aufkommen kann.

Die Schadenanzeige kann per E-Mail erfolgen. Sie muss folgende Informationen enthalten: Datum und Uhrzeit des Schadenseintritts, Ort des Schadens, Angaben zum Geschädigten (z. B. Halter des Fahrzeugs oder Name und Anschrift des Grundstückseigentümers) sowie Fotos des Schadens.

Bitte richten Sie Ihre Schadensmeldung an die:

Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-20/Versicherungen
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen
E-Mail: claudia.dickmann@oberhausen.de
oder achim.aleweiler@oberhausen.de

Bei Fragen können Sie sich mit dem Fachbereich unter Tel.: 0208 825-2096 (Frau Dickmann) oder 0208 825-2301 (Herr Aleweiler) in Verbindung setzen.

Patenschaften
Die „Baumscheiben- oder Grünflächenpatenschaft“ ist ein Ehrenamt und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Pflege einer Baumscheibe (die Erdfläche rund um einen Baum) oder einer Grünfläche im öffentlichen Raum zu übernehmen. Durch die Pflanzenvielfalt und bunte Blüten wird das Stadtbild verschönert. Dies trägt zu einer Erhöhung der Lebensqualität und auch der Artenvielfalt bei.

So ist es zum Beispiel verboten Kies in eine Baumscheibe oder Grünfläche aufzutragen.

Eine Patenschaft ist kostenfrei, sollte jedoch offiziell beantragt und im Grünflächenkataster eingetragen werden, um Ihre Pflanzungen z.B. bei Pflegeintervallen nicht zu beschädigen oder Sie im Bedarfsfall kontaktieren zu können. 

Weitere Informationen zu Patenschaften, die zuständigen Ansprechpartner und das Antragsformular finden Sie unter:

Baumscheiben – Bündnis Biene (buendnis-biene.de)

Pressemitteilung – Mitarbeiter der SBO legen Arbeit nieder 

Mitarbeiter der SBO legen Arbeit nieder 

Im Rahmen der Tarifrunde 2023 bei Bund und Gemeinden hat die Gewerkschaft für den Dienstag, 21. März von Beginn der frühesten Frühschicht bis zum Ende der spätesten Spätschicht in den SBO Servicebetrieben Oberhausen zum Warnstreik aufgerufen. Die Betriebsleitung der SBO geht davon aus, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesem Streikaufruf folgen und an diesem Tag die Arbeit niederlegen. In diesem Zusammenhang weist die SBO darauf hin, dass der Streik Beeinträchtigungen in verschiedenen Dienstleistungsbereichen der SBO verursachen wird.

Das Hallenbad Oberhausen bleibt geschlossen. Das Vereinsschwimmen findet aber statt, weil die Schwimmvereine das Hallenbad eigenverantwortlich nutzen.

Der Schwimm- und Badebetrieb im AQUApark Oberhausen wird vom Streik nicht beeinträchtigt.

Die Gebäudereinigung in den Schulen, Sporthallen und Kindertageseinrichtungen ist über externe Dienstleistungsunternehmen ebenso sichergestellt, wie die Reinigung der Oberhausener Verwaltungsgebäude.

Weil die Sport- und Fußballvereine eigenverantwortlich den Schlüsseldienst übernommen haben, sind die Sportplätze und Sporthallen geöffnet.

Das Tiergehege im Kaisergarten bleibt für Besucherinnen und Besucher am Dienstag geschlossen. Alle notwendigen tierpflegerischen Arbeiten werden gewährleistet.

Die Friedhöfe sind geöffnet und zugänglich. Die geplanten Beisetzungstermine werden eingehalten. Der darüberhinausgehende Tages- und Grünpflegebetrieb wird bestreikt.

Im Notfall erreichen Sie den Notdienst der SBO unter Tel.: 0151 7467 0099.

Pressemitteilung – SBO Servicebetriebe Oberhausen sorgen für Frühlingsgefühle

Nicole Mandlburger (links) und Peter Schmidt vom Grünflächenmanagement der SBO Servicebetriebe Oberhausen bepflanzen die Schmuckbeete im Grillo-Park vor dem Rathaus Oberhausen.

SBO Servicebetriebe Oberhausen sorgen für Frühlingsgefühle
24 000 Stiefmütterchen werden gepflanzt

Pünktlich zum Frühlingsanfang sorgen die SBO Servicebetriebe Oberhausen dafür, dass die Stadt sich farbenfroh präsentiert. Acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBO setzten bereits im Herbst 2022 das frühlingsbezogene Pflanzkonzept der Stadt Oberhausen mit der Pflanzung von 16.000 Stück Viola cornuta (Hornveilchen) um.

Bis zum Ende der 11.KW-Woche soll auch das größte Schmuckbeet im Grillopark (rund 400qm) mit 8000 blauen Viola wittrockiana vor dem Rathaus der Stadt erblühen, um mit blumigen Aussichten das triste Grau des Winters zu vertreiben. Insgesamt fast 24.000 Viola in den Farben gelb, dunkelblau, hellblau und weiß wurden dazu im Stadtgebiet gepflanzt.

Gemeinsam mit den bereits im Herbst gepflanzten Tulpen ergibt das schon bald wieder die historische bunte Anordnung entsprechend der Farbvorgabe der Stadt Oberhausen in den Farben rot, weiß und blau.

Aber auch am Friedensplatz, im Kaisergarten, an der Westfälischen Straße und am Rathaus in Osterfeld sowie am Hagelkreuz in Sterkrade und in zahlreichen Kübeln im Stadtgebiet wurden bereits im Herbst 2022 die farbenfrohen winterharten Viola cornuta (Hornveilchen) gepflanzt, die im Frühjahr blühen.

Darüber hinaus wurden bereits im Herbst des vergangenen Jahres vor der Frostperiode vorsorglich tausende Tulpen und Narzissen gepflanzt. So entsteht bereits in Kürze, wenn ansonsten erst sehr wenige Pflanzen blühen, eine besonders prachtvolle und farbige Mischung in den öffentlichen Beeten. Schon jetzt sorgen die zahllosen Narzissen und Hyazinthen auf Verkehrsinseln, Mittelstreifen und in den städtischen Parkanlagen dafür, dass bei Autofahrern und Spaziergängern schon jetzt Frühlingsgefühle aufkommen.

Pressemitteilung – Mitarbeiter der SBO legen Arbeit nieder 

Mitarbeiter der SBO legen Arbeit nieder 

Im Rahmen der Tarif- und Besoldungsrunde 2023, für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen, hat die Gewerkschaft für den Dienstag 28. Februar 2023 zu einem ganztägigen Streik aufgerufen. Die Betriebsleitung der SBO Servicebetriebe Oberhausen geht davon aus, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesem Streikaufruf folgen und an diesem Tag die Arbeit niederlegen. In diesem Zusammenhang weist die SBO darauf hin, dass der Streik Beeinträchtigungen in verschiedenen Dienstleistungsbereichen der SBO verursachen wird.

Das Hallenbad Oberhausen bleibt geschlossen. das Hallenbad eigenverantwortlich nutzen.

Der Schwimm- und Badebetrieb im AQUApark Oberhausen wird vom Streik nicht beeinträchtigt.

Die Gebäudereinigung in den Sporthallen und Kindertageseinrichtungen ist über externe Dienstleistungsunternehmen ebenso sichergestellt, wie die Reinigung der Oberhausener Verwaltungsgebäude.
Weil die Sport- und Fußballvereine eigenverantwortlich den Schlüsseldienst übernommen haben, sind die Sportplätze und Sporthallen geöffnet.

Das Tiergehege im Kaisergarten bleibt für Besucherinnen und Besucher am Dienstag geschlossen. Alle notwendigen tierpflegerischen Arbeiten werden gewährleistet.

Die Friedhöfe sind geöffnet und zugänglich. Die geplanten Beisetzungstermine werden eingehalten. Der darüberhinausgehende Tages- und Grünpflegebetrieb wird bestreikt.

Im Notfall erreichen Sie den Notdienst der SBO unter Tel.: 0151 7467 0099.

Pressemitteilung – Architektenvertrag für neue Gesamtschule im Knappenviertel unterschrieben

Foto v-l. (Stadt Oberhausen, Tom Thöne): Oberbürgermeister Daniel Schranz, Annette Paul und Gert Lorber von Lorber Paul Architekten aus Köln unterschreiben gemeinsam mit SBO Betriebsleiter Andreas Kußel und Horst Kalthoff den Architektenvertrag für die neue Ge-samtschule.

Architektenvertrag für neue Gesamtschule im Knappenviertel
unterschrieben

Die Planungen für die künftige Gesamtschule, am Standort der ehemaligen Hauptschule St. Michael in Alt-Oberhausen, können nun fortgesetzt werden. Der notwendige Architektenvertrag mit Lorber Paul Architekten aus Köln und mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH aus Düsseldorf ist unterzeichnet.
Oberbürgermeister Daniel Schranz, die Architekten Annette Paul, Gert Lober sowie die SBO Betriebsleiter Horst Kalthoff und Andreas Kußel trafen sich hierzu kürzlich im Oberhausener Rathaus.

„Das ist ein Meilenstein für die Entstehung unserer neuen Gesamtschule, für dieses derzeit größte Bauprojekt der Stadt Oberhausen“, sagt der Oberbürgermeister. „Dass unsere größte Einzelinvestition seit langer Zeit in die Bildungsinfrastruktur der Stadt fließt, ist kein Zufall“, betont Schranz: „Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Expertinnen und Experten und die detaillierte Ausarbeitung dieses Generationenprojektes, das nicht nur das Knappenviertel, sondern die ganze Stadt bereichern soll.“

Das Planungsbüro Lorber Paul Architekten aus Köln mit studio grüngrau Landschaftsarchitektur GmbH aus Düsseldorf hatten den Realisierungswettbewerb „Neubau einer Gesamtschule an der Knappenstraße“ als erster Preisträger gewonnen.

Der Rat der Stadt Oberhausen hatte beschlossen, dass auf dem Grundstück der ehemaligen Hauptschule St. Michael in Alt-Oberhausen eine moderne, zukunftsorientierte sechszügige Gesamtschule mit zwei Dreifach-Sporthallen realisiert werden soll.

Die Wettbewerbsvorgaben waren komplex: Für die neue Gesamtschule, die auch als Ganztagsschule dienen wird, standen die Aspekte wie hohe Aufenthaltsqualität und gemeinschaftliches Schulleben im Vordergrund. Das zeitgemäße pädagogische Konzept soll auf differenzierte Lernformen setzen, die vor allem das eigenständige Lernen fördern sollen. Aula, Mensa und Sporthalle sollen darüber hinaus nicht ausschließlich für die Schulnutzung zur Verfügung stehen, sondern auch für externe Veranstaltungen genutzt werden.

Die Auslober des Wettbewerbs gehen von einer zu errichtenden Gesamtfläche von etwa 16.000 Quadratmetern Nutzfläche für das Schulgebäude und die zwei Dreifach-Sporthallen aus.

Pressemitteilung – Mitarbeiter der SBO legen Arbeit nieder 

Mitarbeiter der SBO legen Arbeit nieder 

Im Rahmen der Tarifrunde 2023 bei Bund und Gemeinden hat die Gewerkschaft für den 15. Februar 2023 zu einem ganztägigen Streik aufgerufen. Die Betriebsleitung der SBO Servicebetriebe Oberhausen geht davon aus, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesem Streikaufruf folgen und an diesem Tag die Arbeit niederlegen. In diesem Zusammenhang weist die SBO darauf hin, dass der Streik Beeinträchtigungen in verschiedenen Dienstleistungsbereichen der SBO verursachen wird.

Das Hallenbad Oberhausen bleibt geschlossen. Das Vereinsschwimmen findet aber statt, weil die Schwimmvereine das Hallenbad eigenverantwortlich nutzen. Der Schwimm- und Badebetrieb im AQUApark Oberhausen wird vom Streik nicht beeinträchtigt.

Die Gebäudereinigung in den Schulen, Sporthallen und Kindertageseinrichtungen ist über externe Dienstleistungsunternehmen ebenso sichergestellt, wie die Reinigung der Oberhausener Verwaltungsgebäude.

Weil die Sport- und Fußballvereine eigenverantwortlich den Schlüsseldienst übernommen haben, sind die Sportplätze und Sporthallen geöffnet.

Das Tiergehege im Kaisergarten bleibt für Besucherinnen und Besucher am Mittwoch geschlossen. Alle notwendigen tierpflegerischen Arbeiten werden gewährleistet.

Die Friedhöfe sind geöffnet und zugänglich. Die geplanten Beisetzungstermine werden eingehalten. Der darüberhinausgehende Tages- und Grünpflegebetrieb wird bestreikt.

Im Notfall erreichen Sie den Notdienst der SBO unter Tel.: 0151 7467 0099.

Stellenausschreibung Stellv. Betriebsstellenleitung Westfriedhof

Die Abteilung Unterhaltung von Flächen und Einrichtungen, Friedhöfe, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für eine unbefristete Vollzeitstelle auf Grundlage des bestehenden Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) eine

Stellvertretende Betriebsstellenleitung (m/w/d) für den kommunalen Westfriedhof

Senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, vorzugsweise per E-Mail, bis spätestens zum 28.02.2023 an die:

SBO Servicebetriebe Oberhausen
Personal und Organisation
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

E-Mail: thorsten.dudda@sbo.oberhausen.de

Fachliche Informationen können über Frau Wendel (Abteilungsleitung Friedhöfe), Tel. 0208/594-7170 und Frau Bechlin (Betriebsstellenleitung Westfriedhof) Tel. 0208/650833 erfragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Andreas Kußel                       gez. Christel Tegethoff
kfm. Betriebsleitung                     Personal und Organisation