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Kategorie: SBO

News aus der SBO

Pressemitteilung – SBO ergreifen Maßnahmen gegen Eichenprozessionsspinner

Nest der Eichenprozessionsspinner.

SBO ergreifen Maßnahmen gegen Eichenprozessionsspinner

Die SBO Servicebetriebe Oberhausen lassen die Eichen auf dem Oberhausener Stadtgebiet vorsorglich auf den Befall durch Raupen des Eichenprozessionsspinners kontrollieren und werden, im Auftrag der Stadt Oberhausen, präventiv gegen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Raupen des Eichenprozessionsspinners tätigt. Die Anzahl der zu kontrollierenden Bäume war im Laufe der Jahre auf über 1.500 Stück angestiegen.

Vor diesem Hintergrund werden ab sofort auf Oberhausener Stadtgebiet, an den in der Vergangenheit befallenen Bäumen, umfassende und frühzeitige prophylaktische Sprühaktionen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durchgeführt. Dabei wird das Produkt “Foray ES“ zum Einsatz kommen.

Pressemitteilung – Frühlingserwachen im Tiergehege

Nachwuchs Schafe

Frühlingserwachen im Tiergehege

Passend zum Ferienstart Anfang April erwacht im Tiergehege im Kaisergarten das Leben immer mehr. Während bislang fünf Ziesel und immer mehr Schildkröten und Gartenschläfer aus ihrem Winterschlaf aufwachen und in Paarungsstimmung kommen, ist in einigen anderen Gehegen der Nachwuchs schon da.

Den Anfang haben in diesem Jahr die Zackelschafe gemacht. Seit Februar haben sechs Jungtiere das Licht der Welt erblickt und sich bereits an ihre Umgebung gewöhnt. Die Moorschnucken haben vor drei Wochen ihren ersten Nachwuchs bekommen und bislang sind es dort ebenfalls sechs kleine Lämmchen, die die Besucher erfreuen. Bis zum Osterfest werden aber noch mehr erwartet. Das gilt auch für die Soayschafe, bei denen erst in den vergangenen Tagen das erste Lämmchen geboren wurde.

Pressemitteilung – SBO ehrt Jubilare und bedankt sich bei den Ehemaligen

SBO ehrt Jubilare und bedankt sich bei den Ehemaligen

SBO ehrt Jubilare und bedankt sich bei den Ehemaligen

Am vergangenen Mittwoch ehrten die Betriebsleiter der SBO Servicebetriebe Oberhausen Andreas Kußel und Horst Kalthoff, bei der traditionellen Jubilarfeier, zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre langjährigen Dienste und ihre Treue zum Unternehmen und bedankten sich auf diesem Wege für ihr berufliches Engagement für Oberhausen.

Insgesamt feierten 66 Jubilare und Ehemalige mit der SBO Betriebsleitung bei einem gemeinsamen Mittagessen im festlich geschmückten Schloss Oberhausen. Fünfzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden für ihre 40-jährige und 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre 25-jährige Betriebszugehörigkeit ausgezeichnet. Außerdem waren 31 Ehemalige der Einladung der Betriebsleitung gefolgt.

Die Ehrung der Jubilare und der Dank an die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter musste aufgrund der Corona-Pandemie in den vergangenen vier Jahren ausfallen. Deshalb würdigte die Betriebsleitung am vergangenen Mittwoch so viele Jubilare wie noch nie.

Pressemitteilung – Pflege-und Reparaturarbeiten an der Knappenhalde beendet

Die Auszubildenden der SBO aus dem Garten- und Landschaftsbau bei der Sanierung der Treppenanlagen und Instandsetzung der Wege

Pflege-und Reparaturarbeiten an der Knappenhalde beendet

Die Knappenhalde im Oberhausener Knappenviertel, im Volksmund auch „Monte Schlacko“ genannt, gehört zu den beliebten Ausflugszielen der Stadt. Sie umfasst eine Grünfläche von etwa acht Hektar. Gewachsen ist die Halde seit 1857 – durch den ausgehobenen sogenannten Abraum der Zeche Oberhausen. Nach dem Zweiten Weltkrieg entsorgten viele Oberhausen Trümmerschutt auf der Halde. Seit den 1950er Jahren wurde die Halde mit jungen Bäumen und anderen Pflanzen begrünt.

Die Stadt Oberhausen hatte im vergangenen Herbst die stadteigene Tochter SBO Servicebetriebe Oberhausen damit beauftragt, die über die Zeit entstanden Mängel auf der Knappenhalde zu beheben.

Deshalb haben hier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SBO Servicebetriebe Oberhausen in den vergangenen Monaten ausbessert, renoviert, erneuert und Müll entfernt.

Neue Treppen und Wege

Die Auszubildenden der SBO aus dem Garten- und Landschaftsbau haben die Treppenanlagen modernisiert und die Wege instandgesetzt. Dafür mussten sie die defekten Treppenanlagen aus Eisenbahnschwellen entfernen und durch Betonrandsteine und Betonrechteckpflaster ersetzen. Insgesamt wurden dabei 225 Quadratmeter Treppenfläche saniert. Die dazugehörigen, rund 150 laufende Meter Treppengeländer aus feuerverzinktem Stahlrohr, die bereits 2021 eingebaut wurden, konnten zum größten Teil erhalten und mussten nur in Teilbereichen repariert werden.

Die rund 8.500 Quadratmeter Wegeflächen auf der Halde wurden mit Hilfe von Minibaggern abgetragen, gereinigt, mit Dolomitsand abgedeckt und gewalzt. Die wasserführenden Rinnen im Wegebau wurden gereinigt und die schadhaften Stellen nachgebessert.

Unterstand mit neuem Dach (Pilzform)

Der pilzförmige Unterstand, der sich auf halbem Weg befindet, hat ein neues Dach erhalten Die alte Bedachung mit der Holzverkleidung musste entfernt und entsorgt werden. Neue verzinkte Stahlbleche wurden zugeschnitten, geliefert und montiert. Ebenfalls wurden die Holzauflagen, die zeitgleich auch Sitzfläche genutzt werden können, erneuert. 

Kunst auf der Halde

Die Halde im Knappenviertel ist nicht nur Ausflugsziel, sondern auch Kunst-Standort. Die dort präsentierten Werke sind rund 30 Jahre alt und stehen zum Teil direkt in der Natur. Im Verlauf der Jahrzehnte hatte sich die Natur einen Teil der Kunstwerke bereits zurückgeholt. Im Rahmen des Pflegedurchgangs und dem damit verbundenen Rückschnitt wurden die Kunstwerke durch die SBO wieder freigestellt und mit einem Dampfstrahler gereinigt.

Entfernung von Graffiti

Die Entfernung aller Graffiti, inklusive denen am Aussichtsturm, sind bereits beauftragt. Sobald die Witterung es zulässt, wird mir den Reinigungsarbeiten begonnen. Die sehr stark in Mitleidenschaft gezogene Infotafel am Aussichtsturm konnte nicht mehr gereinigt werden. Hier wird zurzeit geprüft, ob es noch einen Vordruck mit dem ursprünglichen Aufdruck gibt um diesen dann zu erneuern.

Verschmutzung und Müllablage

Nicht in allen Fällen sind Menschen an der „Vermüllung“ der Knappenhalde schuld. Oft werden beispielweise offene Müllbehälter gerne gezielt von Vögeln heimgesucht, die dann den Müll weitläufig verteilen. Um diese Problem zu beheben, wurden jetzt zwei Abfalleimer mit Deckel gegen zwei Müllbehälter ohne Deckel ausgetauscht. Die Leerung der Müllbehälter erfolgt alle vierzehn Tage durch die SBO.

Insgesamt hat die Stadt Oberhausen 75.000 Euro für die Pflege-und Reparaturarbeiten an der Knappenhalde ausgegeben, damit sich die Wanderung auf und an der Knappenhalde für die Oberhausener Bürgerinnen und Bürger wieder lohnt.

Baumkonzept der Stadt Oberhausen

Im Januar 2023 hat die Stadt Oberhausen in Zusammenarbeit mit den Servicebetrieben Oberhausen ein Baumkonzept vorgestellt.

Das Baumkonzept der Stadt Oberhausen beschreibt die Pflege und den Erhalt unseres Oberhausener Baumbestandes. Es umfasst ebenso die Sicherstellung der Verkehrssicherheit über die regelmäßigen Baumkontrollen, sowie alle Plege-, Fäll- und Pflanzarbeiten.

Durch die klimatischen Veränderungen und die immer trockeneren und heißeren Sommer, leiden viele Bäume unter Stress und sind geschwächt. Sie sind dann besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge.

Das Konzept beschreibt den engen Zusammenhang zwischen der Baumgesundheit und den Standortbedingungen, denn die Baumgesundheit findet ihre größte Begründung im Erdreich. Um Bäume besser verstehen zu können gibt die Ausarbeitung einen Einblick in die Grundkenntnisse der Baumbiologie.

Transparent werden alle Zahlen zu Fällungen und Nachpflanzungen offengelegt.

Das Baumkonzept wird fortlaufend angepasst und gibt einen Einblick in aktuelle und bevorstehende Projekte.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Koschnick, der Baum-Manager der Stadt Oberhausen, gerne zur Verfügung.

Baumschutz – private Grundstücke

Antrag auf Fällung oder Rückschnitt von Bäumen auf Privatgrundstücken

Die überlebenswichtige Bedeutung von Bäumen ist unbestritten. Sie produzieren Sauerstoff, filtern und binden Staub und kühlen die Umgebungstemperatur an heißen Tagen ab. Bäume üben eine beruhigende Wirkung auf uns Menschen aus und tragen entscheidend zu einer gelungenen Stadtbildpflege bei.

Trotzdem kann es gute Gründe geben, Bäume zu fällen.

Damit das Fällen von Bäumen in einem geordneten und fachlich begründeten Rahmen geschieht, wurde bereits 1979 in Oberhausen die erste Baumschutzsatzung beschlossen und in den Folgejahren weiterentwickelt.

Für das Fällen und Zurückschneiden von Bäumen auf Privatgrundstücken muss ebenfalls ein Fäll- bzw. Rückschnittsantrag – private Bäume ausgefüllt werden, welches hier abrufbar ist. Dabei müssen unter anderem die Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen beachtet werden. Da sich diese zum 01.01.2022 geändert haben, wurden die wesentlichen Änderungen für Sie im Folgenden zusammengefasst.

NICHT GESCHÜTZTE BÄUME

Folgende Bäume dürfen ab dem 01.01.2022 ohne Antrag gefällt werden:

  • Birken,
  • Pappeln,
  • Nadelbäume (mit Ausnahme von Eiben und Ginkgos),
  • Obstbäume (mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien) sowie
  • abgestorbene Bäume (wenn dies durch eine Fotodokumentation nachgewiesen werden kann)

Hinweis: Zu beachten ist allerdings, dass noch andere rechtliche Regelungen wie zum Beispiel Bebauungspläne gelten können, die den Baumbestand auf einem privaten Grundstück schützen. In diesem Fall muss auch für die Bäume, die eigentlich aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfanges nicht mehr durch die Satzung geschützt sind, ein Antrag auf Fällung oder Rückschnitt gestellt werden.
Daher wird empfohlen vorab eine Anfrage per E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de zu senden. Sie erhalten eine für Ihr Grundstück verbindliche Auskunft.


ABSTANDSREGELUNG

Zeichnerisches Beispiel
Zeichnerisches Beispiel

Ebenfalls brauchen Sie jetzt keinen Fällantrag mehr zu stellen, wenn der Stamm des Baumes näher als 3 m zur Außenwand eines bestehenden, zulässigen Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen im Sinne der Landesbauordnung steht. Dies gilt auch für die Bäume, die eigentlich aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfanges durch die Satzung geschützt sind.

Nicht zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen zählen unter anderem Stellplätze, Garagen, Carports, Geräteschuppen, Gartenlauben, Gewächshäuser, Ställe und Lagerhallen.

Hinweis: Auch hier gilt, dass noch andere rechtliche Regelungen, wie zum Beispiel Bebauungspläne gelten können, die den Baumbestand auf einem privaten Grundstück schützen. In diesem Fall muss auch für die Bäume, die eigentlich aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfanges nicht mehr durch die Satzung geschützt sind, ein Antrag auf Fällung oder Rückschnitt gestellt werden.
Daher wird empfohlen vorab eine Anfrage per E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de zu senden. Sie erhalten eine für Ihr Grundstück verbindliche Auskunft.


ANTRAGSTELLUNG

Einen Antrag auf Baumfällung darf ab dem 01.01.2022 nur noch die/der Grundstückseigentümer/-in oder die/der Nutzungsberechtigte stellen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, jemanden zur Stellung des Antrags zu bevollmächtigen. In diesem Fall muss dem Antrag eine Vollmacht beigefügt werden.


ERSATZPFLANZUNGEN

Ersatzpflanzungen müssen immer dann geleistet werden, wenn ein Baum nicht vollständig abgestorben ist. Berechnet wird die Ersatzpflanzung u. a. nach dem Stammumfang. Für die ersten 150 cm wird die Pflanzung eines Baumes gefordert. Für jede weiteren angefangenen 75 cm erhöht sich die Forderung um einen weiteren Baum.

Hinweis: Grundsätzlich ist die Baumart frei wählbar. In bestimmten Fällen können die Art und die Qualität der Bäume jedoch von der Fachverwaltung vorgegeben werden.


AUSGLEICHSZAHLUNGEN

Ausgleichszahlungen sind zweckgebundene Geldleistungen an die Stadt. Sie können vom Antragsteller dann gewählt werden, wenn eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise nicht möglich ist. Die Ausgleichszahlung beträgt 450,00 Euro pro zu pflanzenden Baum und muss vor Überweisung beantragt werden.


BAUMFÄLLUNGEN IM RAHMEN VON BAUGENEHMIGUNGEN

Wenn Sie einen Antrag auf Baugenehmigung stellen und für das Vorhaben Baumfällungen oder Rückschnitte zwingend erforderlich sind, muss parallel zum Bauantrag ein separater Fäll- oder Rückschnittsantrag gestellt werden.

Sind keine Fällungen oder Rückschnitte erforderlich, muss dies ebenfalls bei Antragstellung, auch im Rahmen eines Vorbescheides, schriftlich durch den/die Bauherrn/-in erklärt werden.


GEBÜHREN

Die Verwaltungsgebühren für Baumfäll- und Rückschnittsgenehmigungen bzw. Ablehnungen sind über mehr als 25 Jahre gleichgeblieben. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes mussten nun Anpassungen vorgenommen werden. Die Gebühren werden gemäß der in § 11 der Baumschutzsatzung aufgeführten Beträge erhoben.

So wäre z. B. für eine Fällgenehmigung für drei Bäume eine Gebühr in Höhe von 90,00 Euro zu bezahlen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 a).
Diese setzt sich wie folgt zusammen: 60,00 Euro Grundgebühr für den ersten Baum zuzüglich 15,00 Euro für jeden weiteren.


BEARBEITUNGSZEIT VON ANTRÄGEN

Die grundsätzliche Bearbeitungszeit von Anträgen kann je nach Sachlage 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen.


TELEFONISCHE SPRECHZEITEN:

montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
(Aufgrund von Außenterminen kann es zu Abweichungen kommen.)

Außerhalb dieser Zeit können Sie dem Fachbereich eine E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de senden.


ÖFFNUNGSZEITEN

Montag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12 Uhr

 

KONTAKT

SBO Servicebetriebe Oberhausen
Abteilung Unterhaltung von Flächen und Einrichtungen,
Baumschutz
Zum Eisenhammer 11
46049 Oberhausen
Tel.: 0208 594-7182 oder 0208 594-7156
Fax: 0208 594-7189
E-Mail: baumschutz@sbo.oberhausen.de

Baumschutz – Städtische Bäume

Die überlebenswichtige Bedeutung von Bäumen ist unbestritten. Sie produzieren Sauerstoff, filtern und binden Staub und senken die Umgebungstemperatur an heißen Tagen. Bäume üben eine beruhigende Wirkung auf uns Menschen aus und tragen entscheidend zu einer gelungenen Stadtbildpflege bei. Trotzdem kann es gute Gründe geben, Bäume im Stadtgebiet zu fällen. Dabei ist es zunächst wichtig zwischen Bäumen auf städtischen und pirvaten Grundstücken zu unterscheiden. Städtische Bäume sind Eigentum der Stadt Oberhausen und unterliegen besonderen rechtlichen Grundlagen. Anfragen auf Rückschnitte oder Fällungen können Sie per Post oder per E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de richten. Alternativ können Sie ein Formular zur Beantragung hier herunterladen.

KONTAKT

SBO Servicebetriebe Oberhausen
–  Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen  –
Abteilung Unterhaltung von Flächen und
Einrichtungen, Baumschutz
Zum Eisenhammer 11
46049 Oberhausen
Tel.: 0208 594-7182 oder 0208 594-7156
Fax: 0208 594-7189
E-Mail: baumschutz@sbo.oberhausen.de


Gefahrenbäume
Das Fällen von städtischen Straßenbäumen ist grundsätzlich aufgrund der Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes in der Zeit vom 01.03. bis einschließlich 30.09. eines jeden Jahres verboten. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Gefahrenbäume sind Bäume, die aufgrund von massiven Schädigungen nicht bis zur nächsten Fällperiode (Oktober bis Februar) erhalten bleiben können, da die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes besteht. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden Gefahrenbäume daher unmittelbar nach Bekanntwerden entfernt.

Schäden durch städtische Bäume / Versicherungsfälle

Sofern Ihr Eigentum (Gebäude, Auto, etc.) durch einen städtischen Baum einen Schaden erleidet, kann dieser beim städtischen Fachbereich für Versicherungen angezeigt werden. Dort wird geprüft, inwieweit die städtische Versicherung für den Schaden aufkommen kann.

Die Schadenanzeige kann per E-Mail erfolgen. Sie muss folgende Informationen enthalten: Datum und Uhrzeit des Schadenseintritts, Ort des Schadens, Angaben zum Geschädigten (z. B. Halter des Fahrzeugs oder Name und Anschrift des Grundstückseigentümers) sowie Fotos des Schadens.

Bitte richten Sie Ihre Schadensmeldung an die:

Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-20/Versicherungen
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen
E-Mail: claudia.dickmann@oberhausen.de
oder achim.aleweiler@oberhausen.de

Bei Fragen können Sie sich mit dem Fachbereich unter Tel.: 0208 825-2096 (Frau Dickmann) oder 0208 825-2301 (Herr Aleweiler) in Verbindung setzen.

Patenschaften
Die „Baumscheiben- oder Grünflächenpatenschaft“ ist ein Ehrenamt und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Pflege einer Baumscheibe (die Erdfläche rund um einen Baum) oder einer Grünfläche im öffentlichen Raum zu übernehmen. Durch die Pflanzenvielfalt und bunte Blüten wird das Stadtbild verschönert. Dies trägt zu einer Erhöhung der Lebensqualität und auch der Artenvielfalt bei.

So ist es zum Beispiel verboten Kies in eine Baumscheibe oder Grünfläche aufzutragen.

Eine Patenschaft ist kostenfrei, sollte jedoch offiziell beantragt und im Grünflächenkataster eingetragen werden, um Ihre Pflanzungen z.B. bei Pflegeintervallen nicht zu beschädigen oder Sie im Bedarfsfall kontaktieren zu können. 

Weitere Informationen zu Patenschaften, die zuständigen Ansprechpartner und das Antragsformular finden Sie unter:

Baumscheiben – Bündnis Biene (buendnis-biene.de)

Pressemitteilung – Mitarbeiter der SBO legen Arbeit nieder 

Mitarbeiter der SBO legen Arbeit nieder 

Im Rahmen der Tarifrunde 2023 bei Bund und Gemeinden hat die Gewerkschaft für den Dienstag, 21. März von Beginn der frühesten Frühschicht bis zum Ende der spätesten Spätschicht in den SBO Servicebetrieben Oberhausen zum Warnstreik aufgerufen. Die Betriebsleitung der SBO geht davon aus, dass viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diesem Streikaufruf folgen und an diesem Tag die Arbeit niederlegen. In diesem Zusammenhang weist die SBO darauf hin, dass der Streik Beeinträchtigungen in verschiedenen Dienstleistungsbereichen der SBO verursachen wird.

Das Hallenbad Oberhausen bleibt geschlossen. Das Vereinsschwimmen findet aber statt, weil die Schwimmvereine das Hallenbad eigenverantwortlich nutzen.

Der Schwimm- und Badebetrieb im AQUApark Oberhausen wird vom Streik nicht beeinträchtigt.

Die Gebäudereinigung in den Schulen, Sporthallen und Kindertageseinrichtungen ist über externe Dienstleistungsunternehmen ebenso sichergestellt, wie die Reinigung der Oberhausener Verwaltungsgebäude.

Weil die Sport- und Fußballvereine eigenverantwortlich den Schlüsseldienst übernommen haben, sind die Sportplätze und Sporthallen geöffnet.

Das Tiergehege im Kaisergarten bleibt für Besucherinnen und Besucher am Dienstag geschlossen. Alle notwendigen tierpflegerischen Arbeiten werden gewährleistet.

Die Friedhöfe sind geöffnet und zugänglich. Die geplanten Beisetzungstermine werden eingehalten. Der darüberhinausgehende Tages- und Grünpflegebetrieb wird bestreikt.

Im Notfall erreichen Sie den Notdienst der SBO unter Tel.: 0151 7467 0099.