Nachfolgend werden die abgeschlossenen und geplanten Fördermaßnahmen im Oberhausener Stadtgebiet kurz vorgestellt.
Lübecker Straße
Die vorhandenen Grünstreifen vor den Gebäuden 28b bis 48 wurden ökologisch verbessert und neu bepflanzt. Dazu wurden die vorhandenen Böden durch Tiefeninjektionen aufgebrochen und Baumsubstrate eingebracht, um für die vorhandenen Alleebäume einen besseren und vergrößerten Wurzelraum zu schaffen. Die vormals stark verdichteten Zwischenbereiche wurden neu aufgebaut und mit bienen- und insektenfreundlichen Gehölzen bepflanzt und mit Blumenwiese eingesät.
Eckdaten:
Schaffung von ca. 175 qm Grünstreifen
Verbesserung der Versickerungs- und Wasserspeicherfähigkeit der Böden
unterirdische Vergrößerung der Wurzelräume
Einbau von Kunststoffplatten mit Pflastereinlage zur Verbreiterung der Gehwege
Pflanzung eines Jungbaumes und 28 Solitärsträucher
Ausführung: 06/2025 – 07/2025 + 11/2025
3 Jahre externe Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Zuschuss- / Fördermaßnahme, Förderquote ca. 81%
Königstraße
Die vorhandene Grünfläche soll ökologisch zu einem Biotop umgestaltet werden. Dazu wird das Gelände neu modelliert und biodiversitätsfördernde Gestaltungselemente errichtet sowie Gehölzstrukturen geschaffen. Der vorhandene Boden muss ausgebaut und entsorgt werden, da er von Rhizomen des Japanischen Staudenknöterichs durchzogen ist. Anschließend werden neue Böden eingebracht, das Gelände neu modelliert und Flora und Fauna durch Gabionen, Benjeshecken und einer Wegesperre geschützt.
Eckdaten:
ökologische Aufwertung von ca. 1.000 qm Rasenfläche
Anlage von Benjeshecken, Sandarium, Gabionen, Totholzhaufen, Gehölzgruppen und Staudenflächen
Vergrößerung der Wurzelräume der Bestandsbäume durch Bodeninjektionen
Pflanzung von 7 Jungbäumen inkl. vergrößerten Wurzelräumen
Pflanzung von ca. 104 Sträuchern und 50 qm Stauden
geplante Ausführung: 11/2025 – 12/2025
anschließend: 3 Jahre externe Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Christian-Steger-Straße / Danziger Straße
Die vorhandene, dreieckige Grünfläche soll ökologisch umgestaltet und durch Jungbaumpflanzungen sowie Strauchgruppen ergänzt werden. Die wassergebundenen Wegestrukturen werden zukünftig entfallen und das Gelände angeglichen. Im östlichen Bereich wird eine Staudenfläche das dichte Strauchwerk ersetzen und durch eine Heckenstruktur von der Restfläche getrennt. Die Skulptur wird durch themengleiche Solitärsträucher ergänzt.
Die vorhandenen Sitzgelegenheiten werden neu positioniert.
Eckdaten:
bodentechnische Verbesserung der Altbaumstandorte
ökologische Aufwertung von ca. 685 qm Rasen- und Wegefläche
Pflanzung von 6 Jungbäumen und 46 Sträuchern
Neuanlage der Aufenthaltsfläche an der Danziger Straße
geplante Ausführung: ca. 01/2026 – 03/2026
anschließend: 3 Jahre externe Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Die Biodiversität bezeichnet die Vielfalt des Lebens auf unserer Erde. Sie beruht insbesodere auf den drei Aspekten: Vielfalt der Lebensräume, Artenvielfalt und genetische Vielfalt. Hier erfahren Sie Einzelheiten zu den aktuellen Projekten der Stadt Oberhausen zum Thema „Lebensraum Biodiversität“.
Benjeshecke
Eine Benjeshecke ist eine Hecke, die aus aufgeschichtetem Totholz und Schnittgut besteht. Sie entsteht durch das einfache Ablegen von Baum- und Strauchschnitt in einer Linie, wodurch eine natürliche Barriere und ein Lebensraum für verschiedene Tiere entsteht.
Vorteile einer Benjeshecke:
Lebensraum: Bietet Unterschlupf und Nistmöglichkeiten für viele Tiere, wie Vögel, Insekten und Kleinsäuger.
Biodiversität: Fördert die Artenvielfalt durch die Schaffung eines vielfältigen Ökosystems.
Bodenschutz: Schützt den Boden vor Erosion und verbessert die Bodenqualität durch natürliche Zersetzung.
Ressourcenschonung: Nutzt Schnittgut sinnvoll und reduziert die Notwendigkeit, dieses zu entsorgen.
Blumenwiese
Eine Blumenwiese ist eine Fläche, dass mit einer Vielfalt an blühenden Pflanzen und Gräsern bewachsen ist. Im Gegensatz zu standardisierten Rasenflächen werden hier Pflanzenarten gefördert, die heimisch und oft auch wild sind.
Vorteile einer Blumenwiese:
Artenvielfalt: Fördert die Biodiversität, indem sie Lebensraum für viele Insekten, Vögel und Kleintiere bietet.
Ökologisch wertvoll: Unterstützt Bestäuber wie Bienen und Schmetterlinge, die für die Bestäubung von Nutzpflanzen wichtig sind.
Bodengesundheit: Verbessert die Bodenstruktur und -qualität durch tiefwurzelnde Pflanzen.
Wasserhaushalt: Reduziert Erosion und verbessert die Wasserspeicherung im Boden.
Ästhetik: Bietet eine natürliche und ansprechende Optik, die zur Erholung und zum Wohlbefinden beiträgt.
Brennesselfeld
Ein Brennnesselfeld ist ein Bereich, in dem Brennnesseln wachsen und gedeihen dürfen.
Vorteile eines Brennesselfelds:
Lebensraum: Bietet wichtigen Lebensraum und Nahrung für viele Schmetterlingsraupen und andere Insekten.
Biodiversität: Fördert die Artenvielfalt, indem es verschiedene Tiere und Pflanzen anzieht.
Bodenverbesserung: Reichert den Boden mit Nährstoffen an, da Brennesseln Stickstoff aus dem Boden aufnehmen.
Laubhaufen
Ein Laubhaufen ist eine Ansammlung von abgefallenen Blättern, die bewusst im Garten oder Naturgebiet belassen wird.
Vorteile eines Laubhaufens:
Lebensraum: Bietet Unterschlupf und Überwinterungsmöglichkeiten für viele Tiere, wie Igel, Insekten und Amphibien.
Biodiversität: Fördert die Artenvielfalt durch die Schaffung eines vielfältigen Mikrohabitats.
Nährstoffkreislauf: Unterstützt den natürlichen Abbau und die Rückführung von Nährstoffen in den Boden.
Bodenschutz: Verbessert die Bodenstruktur und -fruchtbarkeit durch die Zersetzung des Laubs.
Ressourcennutzung: Nutzt Gartenabfälle sinnvoll und reduziert die Notwendigkeit, diese zu entsorgen.
Bodenfeuchtigkeit: Hilft, die Bodenfeuchtigkeit zu erhalten und schützt den Boden vor Austrocknung.
Sandarium
Ein Sandarium ist ein künstlich angelegter Sandbereich im Garten, der speziell für bodenbrütende Insekten geschaffen wird.
Vorteile eines Sandariums:
Lebensraum: Bietet Nistmöglichkeiten für bodenbrütende Insekten wie Wildbienen und Grabwespen.
Biodiversität: Fördert die Artenvielfalt, indem es spezialisierten Insektenarten einen geeigneten Lebensraum bietet.
Bestäubung: Unterstützt die Bestäubung von Pflanzen durch die Förderung von Wildbienenpopulationen.
Pflanzenschutz: Trägt zur natürlichen Schädlingskontrolle bei, da viele bodenbrütende Insekten auch Schädlinge fressen.
Bildung und Beobachtung: Ermöglicht die Beobachtung des Verhaltens von Insekten und dient als Bildungsort für Naturinteressierte.
Totholzhaufen
Ein Totholzhaufen ist eine Ansammlung von abgestorbenem Holz, Ästen und Zweigen, die in einem Garten oder Naturgebiet bewusst aufgeschichtet wird.
Vorteile eines Totholzhaufens:
Lebensraum: Bietet Unterschlupf und Nistmöglichkeiten für viele Tiere, wie Insekten, Amphibien, Reptilien und Kleinsäuger.
Biodiversität: Fördert die Artenvielfalt durch die Schaffung eines vielfältigen Mikrohabitats.
Nährstoffkreislauf: Unterstützt den natürlichen Abbau und die Rückführung von Nährstoffen in den Boden.
Ressourcennutzung: Nutzt Gartenabfälle sinnvoll und reduziert die Notwendigkeit, diese zu entsorgen.
Ökologischer Nutzen: Fördert die Gesundheit des Gartens durch die Unterstützung nützlicher Insekten, wie Bestäuber und Schädlingsbekämpfer.
Antrag auf Fällung oder Rückschnitt von Bäumen auf Privatgrundstücken
Die überlebenswichtige Bedeutung von Bäumen ist unbestritten. Sie produzieren Sauerstoff, filtern und binden Staub und kühlen die Umgebungstemperatur an heißen Tagen ab. Bäume üben eine beruhigende Wirkung auf uns Menschen aus und tragen entscheidend zu einer gelungenen Stadtbildpflege bei.
Trotzdem kann es gute Gründe geben, Bäume zu fällen.
Damit das Fällen von Bäumen in einem geordneten und fachlich begründeten Rahmen geschieht, wurde bereits 1979 in Oberhausen die erste Baumschutzsatzung beschlossen und in den Folgejahren weiterentwickelt.
Für das Fällen und Zurückschneiden von Bäumen auf Privatgrundstücken muss ebenfalls ein Fäll- bzw. Rückschnittsantrag – private Bäume ausgefüllt werden, welches hierabrufbar ist. Dabei müssen unter anderem die Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Oberhausen beachtet werden. Da sich diese zum 01.01.2022 geändert haben, wurden die wesentlichen Änderungen für Sie im Folgenden zusammengefasst.
NICHT GESCHÜTZTE BÄUME
Folgende Bäume dürfen ab dem 01.01.2022 ohne Antrag gefällt werden:
Birken,
Pappeln,
Nadelbäume (mit Ausnahme von Eiben und Ginkgos),
Obstbäume (mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien) sowie
abgestorbene Bäume (wenn dies durch eine Fotodokumentation nachgewiesen werden kann)
Hinweis: Zu beachten ist allerdings, dass noch andere rechtliche Regelungen wie zum Beispiel Bebauungspläne gelten können, die den Baumbestand auf einem privaten Grundstück schützen. In diesem Fall muss auch für die Bäume, die eigentlich aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfanges nicht mehr durch die Satzung geschützt sind, ein Antrag auf Fällung oder Rückschnitt gestellt werden.
Daher wird empfohlen vorab eine Anfrage per E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de zu senden. Sie erhalten eine für Ihr Grundstück verbindliche Auskunft.
ABSTANDSREGELUNG
Zeichnerisches Beispiel
Ebenfalls brauchen Sie jetzt keinen Fällantrag mehr zu stellen, wenn der Stamm des Baumes näher als 3 m zur Außenwand eines bestehenden, zulässigen Gebäudes mit Wohnungen oder gewerblichen Aufenthaltsräumen im Sinne der Landesbauordnung steht. Dies gilt auch für die Bäume, die eigentlich aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfanges durch die Satzung geschützt sind.
Nicht zu Gebäuden mit Aufenthaltsräumen zählen unter anderem Stellplätze, Garagen, Carports, Geräteschuppen, Gartenlauben, Gewächshäuser, Ställe und Lagerhallen.
Hinweis: Auch hier gilt, dass noch andere rechtliche Regelungen, wie zum Beispiel Bebauungspläne gelten können, die den Baumbestand auf einem privaten Grundstück schützen. In diesem Fall muss auch für die Bäume, die eigentlich aufgrund ihrer Art und ihres Stammumfanges nicht mehr durch die Satzung geschützt sind, ein Antrag auf Fällung oder Rückschnitt gestellt werden.
Daher wird empfohlen vorab eine Anfrage per E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de zu senden. Sie erhalten eine für Ihr Grundstück verbindliche Auskunft.
ANTRAGSTELLUNG
Einen Antrag auf Baumfällung darf ab dem 01.01.2022 nur noch die/der Grundstückseigentümer/-in oder die/der Nutzungsberechtigte stellen. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, jemanden zur Stellung des Antrags zu bevollmächtigen. In diesem Fall muss dem Antrag eine Vollmacht beigefügt werden.
ERSATZPFLANZUNGEN
Ersatzpflanzungen müssen immer dann geleistet werden, wenn ein Baum nicht vollständig abgestorben ist. Berechnet wird die Ersatzpflanzung u. a. nach dem Stammumfang. Für die ersten 150 cm wird die Pflanzung eines Baumes gefordert. Für jede weiteren angefangenen 75 cm erhöht sich die Forderung um einen weiteren Baum.
Hinweis: Grundsätzlich ist die Baumart frei wählbar. In bestimmten Fällen können die Art und die Qualität der Bäume jedoch von der Fachverwaltung vorgegeben werden.
AUSGLEICHSZAHLUNGEN
Ausgleichszahlungen sind zweckgebundene Geldleistungen an die Stadt. Sie können vom Antragsteller dann gewählt werden, wenn eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise nicht möglich ist. Die Ausgleichszahlung beträgt 450,00 Euro pro zu pflanzenden Baum und muss vor Überweisung beantragt werden.
BAUMFÄLLUNGEN IM RAHMEN VON BAUGENEHMIGUNGEN
Wenn Sie einen Antrag auf Baugenehmigung stellen und für das Vorhaben Baumfällungen oder Rückschnitte zwingend erforderlich sind, muss parallel zum Bauantrag ein separater Fäll- oder Rückschnittsantrag gestellt werden.
Sind keine Fällungen oder Rückschnitte erforderlich, muss dies ebenfalls bei Antragstellung, auch im Rahmen eines Vorbescheides, schriftlich durch den/die Bauherrn/-in erklärt werden.
GEBÜHREN
Die Verwaltungsgebühren für Baumfäll- und Rückschnittsgenehmigungen bzw. Ablehnungen sind über mehr als 25 Jahre gleichgeblieben. Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes mussten nun Anpassungen vorgenommen werden. Die Gebühren werden gemäß der in § 11 der Baumschutzsatzung aufgeführten Beträge erhoben.
So wäre z. B. für eine Fällgenehmigung für drei Bäume eine Gebühr in Höhe von 90,00 Euro zu bezahlen (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 a).
Diese setzt sich wie folgt zusammen: 60,00 Euro Grundgebühr für den ersten Baum zuzüglich 15,00 Euro für jeden weiteren.
BEARBEITUNGSZEIT VON ANTRÄGEN
Die grundsätzliche Bearbeitungszeit von Anträgen kann je nach Sachlage 6 bis 8 Wochen in Anspruch nehmen.
TELEFONISCHE SPRECHZEITEN:
montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr (Aufgrund von Außenterminen kann es zu Abweichungen kommen.)
Kurzbeschreibung:
Vorbehaltlich eines noch einzuholenden Ratsbeschlusses veräußern wir eine unbebaute, städtische Fläche zur Realisierung eines Wohnbauvorhabens. Das Grundstück ist anlehnend an die Nachbarbebauung gemäß §34 BauGB mit einem Mehrfamilienhaus max. 2 Vollgeschosse bebaubar. Der rückwärtige, südliche Teil ist ggf. für gewerbliche Zwecke nutzbar.Eine Grenzbebauung ist mit den angrenzenden Grundstückseigentümern abzustimmen.
Das Kaufgrundstück befindet sich unmittelbar am Naherholungsgebiet OLGA-Park im östlichen Teil der Stadt und neben einem Park+Rail Parkplatz, sowie nördlich an einem Gleisbett des Regionalbahnverkehrs.
Durch die direkte Nähe zur ÖPNV-Trasse, sowie dem Autobahnkreuz A561/A42 ist dieses Grundstück optimal verkehrstechnisch angebunden und sind vor allem überregionale Ziele schnell erreichbar. Darüber hinaus befindet sich in weniger als 1 km der Regionalbahnhof Oberhausen-Osterfeld-Süd (RE 44), die Fußgängerzone für Dinge des täglichen Bedarfs im aufstrebenden Stadtteil Osterfeld, das Einkaufzentrum CENTRO mit seinen vielfältigen Freizeitmöglichkeiten, sowie die Emscher, der Rhein-Herne-Kanal und das neu errichtete Ausbildungszentrum des Berufsförderungswerk der Bauindustrie NRW.
Es ist mit Blick auf die Ausweisung als Bodenbelastungsfläche die Erstellung eines Bodengutachtens, sowie aufgrund der speziellen Lage eine schalltechnische Untersuchung erforderlich.
Kurzbeschreibung: Vorbehaltlich eines noch einzuholenden Ratsbeschlusses veräußern wir eine unbebaute, städtische Fläche zur Realisierung eines Wohnbauvorhabens. Das Grundstück ist anlehnend an die Nachbarbebauung gemäß §34 BauGB mit einem Mehrfamilienhaus max. 3 Vollgeschosse bebaubar.
Das Kaufgrundstück befindet sich im Knappenviertel im östlichen Teil der Stadt.
Unweit der Falkensteinstraße sind die Buslinien 960, SB94, NE3, E-407 und Geschäfte des täglichen Bedarfs, sowie Schulen, Kitas, Krankenhäuser in wenigen Gehminuten fußläufig zu erreichen. Die gute Verkehrsanbindung ermöglicht darüber hinaus kurze Wege Richtung Hauptbahnhof, ins Stadtzentrum, ins Centro und an das überregionale Verkehrsnetz (A 42, A40), sowie weiterführende soziale Infrastruktureinrichtungen, z.B. Naturschutz-, Erholungs- und Freizeitgebiete . Das Baugrundstück liegt an einer Stichstraße in der Nähe einer beliebten, gepflegten Grünfläche – Uhlandpark.