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Baumschutz – Städtische Bäume

Die überlebenswichtige Bedeutung von Bäumen ist unbestritten. Sie produzieren Sauerstoff, filtern und binden Staub und senken die Umgebungstemperatur an heißen Tagen. Bäume üben eine beruhigende Wirkung auf uns Menschen aus und tragen entscheidend zu einer gelungenen Stadtbildpflege bei. Trotzdem kann es gute Gründe geben, Bäume im Stadtgebiet zu fällen. Dabei ist es zunächst wichtig zwischen Bäumen auf städtischen und pirvaten Grundstücken zu unterscheiden. Städtische Bäume sind Eigentum der Stadt Oberhausen und unterliegen besonderen rechtlichen Grundlagen. Anfragen auf Rückschnitte oder Fällungen können Sie per Post oder per E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de richten. Alternativ können Sie ein Formular zur Beantragung hier herunterladen.

KONTAKT

SBO Servicebetriebe Oberhausen
–  Eigenbetrieb der Stadt Oberhausen  –
Abteilung Unterhaltung von Flächen und
Einrichtungen, Baumschutz
Zum Eisenhammer 11
46049 Oberhausen
Tel.: 0208 594-7182 oder 0208 594-7156
Fax: 0208 594-7189
E-Mail: baumschutz@sbo.oberhausen.de


Gefahrenbäume
Das Fällen von städtischen Straßenbäumen ist grundsätzlich aufgrund der Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes in der Zeit vom 01.03. bis einschließlich 30.09. eines jeden Jahres verboten. Ausgenommen hiervon sind unter anderem Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Gefahrenbäume sind Bäume, die aufgrund von massiven Schädigungen nicht bis zur nächsten Fällperiode (Oktober bis Februar) erhalten bleiben können, da die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintrittes besteht. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht werden Gefahrenbäume daher unmittelbar nach Bekanntwerden entfernt.

Schäden durch städtische Bäume / Versicherungsfälle

Sofern Ihr Eigentum (Gebäude, Auto, etc.) durch einen städtischen Baum einen Schaden erleidet, kann dieser beim städtischen Fachbereich für Versicherungen angezeigt werden. Dort wird geprüft, inwieweit die städtische Versicherung für den Schaden aufkommen kann.

Die Schadenanzeige kann per E-Mail erfolgen. Sie muss folgende Informationen enthalten: Datum und Uhrzeit des Schadenseintritts, Ort des Schadens, Angaben zum Geschädigten (z. B. Halter des Fahrzeugs oder Name und Anschrift des Grundstückseigentümers) sowie Fotos des Schadens.

Bitte richten Sie Ihre Schadensmeldung an die:

Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-20/Versicherungen
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen
E-Mail: claudia.dickmann@oberhausen.de
oder achim.aleweiler@oberhausen.de

Bei Fragen können Sie sich mit dem Fachbereich unter Tel.: 0208 825-2096 (Frau Dickmann) oder 0208 825-2301 (Herr Aleweiler) in Verbindung setzen.

Patenschaften
Die „Baumscheiben- oder Grünflächenpatenschaft“ ist ein Ehrenamt und bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Pflege einer Baumscheibe (die Erdfläche rund um einen Baum) oder einer Grünfläche im öffentlichen Raum zu übernehmen. Durch die Pflanzenvielfalt und bunte Blüten wird das Stadtbild verschönert. Dies trägt zu einer Erhöhung der Lebensqualität und auch der Artenvielfalt bei.

Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht gilt es jedoch einige Regelungen zu beachten. So ist es zum Beispiel verboten, Kies oder Findlinge in eine Baumscheibe oder Grünfläche einzubringen. Weitere Informationen finden Sie hier im beigefügten Merkblatt.

Eine Patenschaft ist kostenfrei. Allerdings sollten Sie diese im Grünflächenkataster eintragen lassen. Dies ist wichtig, damit Ihre Pflanzungen bei Pflegeintervallen nicht beschädigt werden. Mit beigefügtem Formular können Sie die Patenschaft ganz einfach anzeigen. Übersenden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben (gerne per E-Mail an baumschutz@sbo.oberhausen.de). Nach Eintragung der Patenschaft erhalten Sie eine Bestätigung. Bei Fragen können Sie sich auch gerne mit den Kollegen/-innen der Servicebetriebe Oberhausen unter Tel.: 0208 594-7172 in Verbindung setzen.